Wie oft muss ein Wasserzähler gewechselt werden?
Ein Wasserzähler muss alle sechs Jahre ausgetauscht oder erneut geprüft werden.
Der Grund dafür ist die Eichpflicht, sie sorgt dafür, dass der Zähler immer korrekte Messungen durchführt. Die sechs Jahre beginnen ab dem Tag, an dem der Zähler eingebaut bzw. zuletzt geprüft wurde. Am Ende des sechsten Kalenderjahres muss der Zähler gewechselt werden.
Wer liest den Wasserzähler ab?
Bei analogen Wasserzählern kommt meistens ein Mitarbeiter einer Firma in die Wohnung, um den Stand abzulesen - dazu wird vorher ein Termin ausgemacht.
Bei digitalen Wasserzählern werden die Zählerstände automatisch an die Ablesefirma gesendet, daher ist kein Termin zum Ablesen nötig.
Muss ich in einer Mietwohnung einen Wasserzähler einbauen?
Alle Wohnungen müssen aufgrund der Heizkostenverordnung einen Warmwasserzähler haben, den der Vermieter einbauen lassen muss.
Kaltwasserzähler sind jedoch nach Bundesland oder Mietvertrag keine Pflicht, daher muss der Vermieter in bestimmten Fällen den Zähler nicht einbauen. In dem Falle kann der Mieter auf eigene Kosten einen Kaltwasserzähler einbauen lassen.
Der Vermieter darf dem Mieter jedoch nicht verbieten, einen Wasserzähler einbauen zu lassen.